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Frist für die Gutscheineinlösung verlängert bis 31.05.2021!

Frist für die Gutscheineinlösung verlängert bis 31.05.2021!

Angesichts des aktuellen Lockdowns können die Gutscheine für Kinderbekleidung und -schuhe bis zum 31.05.2021 in den betreffenden Geschäften eingelöst werden. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder Gutschein auch eingelöst werden kann. Die weitere Entwicklung der Rahmenbedingungen bleibt dabei abzuwarten.

Die Einlösung der 705 ausgegebenen Einkaufsgutscheine ist pandemiebedingt über den üblicherweise 31.01. hinaus bis nunmehr zum 31.05.2021 möglich. Denn angesichts des Lockdowns am Dezember und erster Terminvereinbarungsmöglichkeiten im März ist es gar nicht so einfach, für die Gutscheine auch Kinderbekleidung und -schuhe zu erstehen angesichts der schwierigen Pandemiesituation für die beteiligten Geschäfte. Der Landkreis Göttingen hatte dankenswerter Weise Ende Dezember alle betroffenen Haushalte mit einem Schreiben informiert, dass die Frist um den Jahreswechsel herum zunächst bis zum 31.03.3021 festgesetzt worden war. Diese Frist wurde wie oben beschrieben nun noch einmal verlängert. Wir hoffen, dass sich die Situation bis Ende Mai 2021 Stück für Stück entspannt und dass alle gesund bleiben!